Rechtsanwalt Remscheid

Rechtsanwalt Remscheid, Solingen, Rechtsanwältin Stefanie Maas, Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Willkommen auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei von Stefanie Maas!


Juristische Probleme erfordern stets spezialisierte und individuelle Lösungen. Kein Fall gleicht dem anderen und nichts ist so alt wie die Rechtslage von gestern. Eine seriöse anwaltliche Rechtsberatung setzt daher in jedem „Fall“ aktuelles Fachwissen voraus.

Wenn Sie Ihr Recht wahren wollen, brauchen Sie einen erfahrenen und durchsetzungsstarken Partner an Ihrer Seite. Diese Stärke zeige ich seit über 25 Jahren, indem ich fundierte, traditionelle Rechtsberatung und Interessenvertretung mit dem modernen Dienstleistungsgedanken verbinde.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht habe ich mich schon seit vielen Jahren auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Dabei vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte.
Im kollektiven Arbeitsrecht führe ich zudem Schulungen von Wahlvorständen und Betriebsräten durch.
Im Individual-Arbeitsrecht betreue ich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Bereiche. Im Vordergrund stehen dabei Fragen der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Vertragsgestaltung) und deren Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung) sowie die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Auch bei Fragen rund um die Abwicklung von Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen durch Unfälle im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz und im privaten Bereich, dem allgemeinen Vertragsrecht, Strafrecht sowie Sozial- und Sozialversicherungsrecht stehe ich Ihnen zur Seite.

Ich berate und vertrete Sie örtlich und überregional.

Wenn die Sache es erfordert, vertrete ich Sie vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Sie erhalten von mir eine realistische, praxisnahe Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten in einem eventuell notwendigen Gerichtsverfahren und keine leichtfertigen Versprechungen.

Meine Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazu gehörenden Gebührenverzeichnis nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Auseindandersetzung, soweit das Gesetz nicht bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. in Straf- und Bußgeldsache oder in sozialrechtlichen Verfahren) eine andere Abrechnung beispielsweise durch Rahmengebühren vorschreibt oder im Einzelfall eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde.

Fragen Sie im Zweifel gleich zu Beginn einer Beratung nach den Ihnen entstehenden Kosten.